Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Dienstleistungen des Franz Uhrenateliers, Inhaber Uhrmacher Lukas Franz, gegenüber seinen Kunden, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
Abweichende Bedingungen des Kunden finden keine Anwendung, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
Das Franz Uhrenatelier bietet Dienstleistungen im Bereich Service, Reparatur, Restaurierung und Pflege mechanischer Uhren sowie individuelle Suchaufträge an.
Art und Umfang der jeweiligen Leistung ergeben sich aus der individuellen Vereinbarung zwischen dem Kunden und dem Franz Uhrenatelier.
Ein konkreter Erfolg (z. B. ein bestimmter Gangwert oder ein optischer Zustand) wird nur dann geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
Angebote erfolgen unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.
Ein Vertrag kommt zustande, sobald der Kunde dem Angebot zustimmt oder das Franz Uhrenatelier mit der Ausführung der Leistung beginnt.
Bei Restaurierungen und aufwendigen Arbeiten erfolgt der Vertragsschluss in der Regel nach vorheriger Analyse und individueller Abstimmung.
Der Kunde bestätigt, dass es sich bei den übergebenen Uhren häufig um gebrauchte oder historische Zeitmesser handelt, bei denen altersbedingte Abnutzung, Materialermüdung oder verdeckte Schäden möglich sind.
Nicht alle Schäden sind vor dem vollständigen Zerlegen der Uhr erkennbar.
Sollten während der Arbeit zusätzliche notwendige Maßnahmen sichtbar werden, wird der Kunde hierüber informiert.
Das Franz Uhrenatelier verfolgt den Grundsatz „Erhalten statt Ersetzen“.
Eingriffe erfolgen ausschließlich dort, wo sie technisch notwendig sind.
Ein vollständiger Austausch von Originalteilen wird nur nach Rücksprache mit dem Kunden durchgeführt.
Bei historischen Uhren kann keine Garantie für die Beschaffung originaler Ersatzteile übernommen werden.
Alle Preise werden individuell vereinbart und verstehen sich in Euro.
Die Vergütung wird nach Abschluss der Arbeiten fällig, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
Das Franz Uhrenatelier behält sich vor, bei umfangreichen Arbeiten eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen.
Bei Suchaufträgen handelt es sich um eine Dienstleistung zur Unterstützung bei der Beschaffung bestimmter Uhren.
Ein Erfolg kann nicht garantiert werden.
Kosten für Recherche oder Vermittlung können unabhängig vom Erfolg anfallen, sofern dies vereinbart wurde.
Das Franz Uhrenatelier haftet nur für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen.
Für altersbedingte Folgeschäden, Materialermüdung oder verdeckte Mängel, die auch bei fachgerechter Arbeit nicht vorhersehbar waren, wird keine Haftung übernommen.
Die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, soweit keine wesentlichen Vertragspflichten betroffen sind.
Nach Fertigstellung der Arbeiten ist der Kunde verpflichtet, die Uhr zeitnah abzuholen oder den Rückversand zu veranlassen.
Für Uhren, die länger als sechs Monate nach Fertigstellung nicht abgeholt werden, kann eine angemessene Aufbewahrungsgebühr erhoben werden.
Die Uhr bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller offenen Forderungen im Eigentum des Franz Uhrenateliers.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Gerichtsstand ist Göppingen, soweit gesetzlich zulässig.